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Sterbefall

Seit der Einführung des Zentralen Personenstandsregisters (1.11.2014) kann die Beurkundung eines Sterbefalles österreichweit bei jeden Standesamt erfolgen.

Der Tod einer Person ist dem Standesamt am folgenden Werktag anzuzeigen. Eine Totenbeschau durch den Beschauarzt muss vorgenommen werden.

Folgende Unterlagen sind für die Beurkundung des Sterbefalles notwendig:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde (falls zutreffend)
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Gatten bzw. der verstorbenen Gattin
  • Sofern die Ehe geschieden wurde – Scheidungsbeschluss
  • Nachweis über den akademischen Grad

Weitere Informationen erteilt Ihnen der Standesbeamte, Herr AR. Alfred Rumpl, Tel. 03127/80980-14.

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