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Ferienwohnungsabgabe

Diese Abgabe wird verrechnet, wenn die Wohnung bzw. das Haus nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird.

bei einer Nutzungsfläche von bis zu 30 m²:      €   70,–/Jahr

bei einer Nutzungsfläche von 30 – 70 m²:         €   90,–/Jahr

bei einer Nutzungsfläche von 70 – 100 m²:       € 130,–/Jahr

bei einer Nutzungsfläche von mehr als 100 m²: € 160,–/Jahr

 

Auskünfte:
Marina Sobitsch, Tel. 03127/80980-15

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