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Müllentsorgung

Müllabfuhrplan 2023

 

Im Folder „Abfall richtig trennen“ finden Sie wichtige Hinweise für die richtige undabfall-richtig-trennen
ordnungsgemäße Mülltrennung.

 

 

 

abfall-abcDas „Abfall-Trenn-ABC“
gibt Ihnen nicht nur in alphabetischer
Reihenfolge Anleitungen zur richtigen Entsorgung von Abfällen, sondern auch Tipps und Anregungen zur Abfallvermeidung. Dazu gibt es noch kurze Informationen, was mit den gesammelten Altstoffen weiter passiert.

 

 

 

Weitere Informationen zum Thema Abfallvermeidung, -sammlung und -entsorgung sowie einschlägige Adressen gibt es unter folgenden Adressen:
www.abfallwirtschaft.steiermark.at/graz-umgebung

Elektro-Altgeräte

2005 ist die Elektro- und Elektronikaltgeräteverordnung in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt können ausgediente, mit Strom betriebene Geräte bei der Sammelstelle der Gemeinde (Sperrmüllsammlung) oder beim Kauf eines neuen, gleichwertigen Gerätes, beim Händler kostenfrei abgegeben werden.

Der Hersteller ist in der Folge für die sachgemäße Entsorgung bzw. für das Recycling der wieder verwertbaren Bestandteile verantwortlich. Damit soll verhindert werden, dass die in den Geräten enthaltenen, gefährlichen Stoffe und Materialien unkontrolliert in die Umwelt gelangen und dort Schaden anrichten. Außerdem soll durch Wiederverwertung einzelner Bestandteile und Materialien das Abfallvolumen wesentlich reduziert werden.

Weiterführene Informationen erhalten Sie auf der Website www.ufh.at und im Umweltnet

 

TKV

Die TKV-Sammelstelle befindet sich beim Anwesen der Familie Grundner, vlg. Hössenbauer, Bodenstraße 33. In die rote Tonne gehören verdächtige und erkrankte Tiere, spezifisches Risikomaterial (SRM) sowie andere verdächtige Tiere oder tierische Nebenprodukte etc.

In die schwarze Tone gehören Schlachtkörperteile die nicht verwertet werden können, Haut, Hufe, Hörner, Borsten, Federn, ehemalige Lebensmittel ohne Gesundheitsrisiko etc.  mehr

Bei einem Gewicht von mehr als 30 kg werden Tierkörper von der TKV (Tierkörperverwertungsgesellschaft) direkt von zu Hause abgeholt. Für die Meldung haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Sie können die Abholung im Gemeindeamt melden,
die TKV selbst unter der Tel.-Nr.: 03453/ 2510 verständigen oder
auf der Website der TKV (www.sttkv.at), via Onlineformular, melden.
Dabei sollen folgende Daten angegeben werden:

Alter des Tieres (Geburtsdatum)
Gewicht des Tieres
Ohrmarkennummer
Betriebsnummer und Besitzer
bei BSE-Untersuchung, ob diese schon erfolgt ist
Für weitere Anfragen steht zur Verfügung:
Steirische Tierkörperverwertungs-GmbH & Co KG
Landscha 8
8461  Ehrenhausen

Tel.-Nr.: 03453/ 2510
e-Mail: office@sttkv.at

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