Die Geburt eines Neugeborenen muss beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Für Kinder, die nicht in einer aufrechten Ehe geboren wurden, besteht außerdem die Möglichkeit, beim Standesamt die Vaterschaft anzuerkennen, den Familiennamen zu bestimmen und die gemeinsame Obsorge zu vereinbaren.
Folgende Originaldokumente müssen vorgelegt werden:
– Geburtsurkunde
– Staatsbürgerschaftsnachweis
– Heiratsurkunde (falls zutreffend)
– Partnerschaftsurkunde (falls zutreffend)
– Lichtbildausweis
– Wohnsitzbestätigung
– Nachweis über den akademischen Grad (falls zutreffend)
– Scheidungsbeschluss bzw. –urteil (falls zutreffend)
Ausländische Urkunden sind in internationaler Ausfertigung und mit entsprechender Übersetzung vorzulegen. Diese müssen die vorgeschriebenen Beglaubigungen (diplomatische Beglaubigung oder Apostille) ihres Heimatsstaates aufweisen.