erforderliche Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei AusländerInnnen Reisepass, usw.)
- Nachweis des Wohnsitzes
- Nachweis über den akademischen Grad bzw. der Standesbezeichnung
- Heiratsurkunden aller Vorehen (falls zutreffend)
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung, Sterbeurkunde (falls zutreffend)
- Ausländische Verlobte: Bestätigung der Ehefähigkeit
- Fremdsprachige Urkunden, die nicht international oder in deutscher Sprache abgefasst sind,
müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden - In bestimmten Fällen ist außerdem eine diplomatische Beglaubigung und eine Apostille notwendig.
- Bei gemeinsamen vorehelichen Kindern – Geburtsurkunden der Kinderminderjährige Verlobte – Gerichtsbeschluss über die Ehemündigkeitserklärung und Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Konventionsflüchtlinge – zusätzlich den Konventionspass
Auskünfte:
AR Alfred Rumpl, Tel. 03127/80980-14