Organe: Nach der Bundesverfassung ist von den BürgerInnen jeder Gemeinde ein Gemeinderat zu wählen. Der gewählte Gemeinderat wählt dann den Bürgermeister, den Gemeindkassier (Finanzreferent), die weiteren Vorstandsmitglieder und diverse Ausschüsse. Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen.
Die Referenten haben die Aufgabe, in ihrem jeweiligen Fachbereich unterstützende Tätigkeiten durchzuführen und Vorbereitungen und Erhebungen für die Beschlussfassung durch den Gemeinderat oder Gemeindevorstand zu leisten. Über ihre Tätigkeit haben sie dem Gemeinderat Bericht zu erstatten.
Gremien: Der Gemeinderat kann einzelne seiner Mitglieder zu Referenten bestellen und diese mit besonderern Aufgaben betrauen. Weiters hat der Gemeinderat Vertreter in verschiedenste überregional agierende Gremien zu entsenden und diverse sonstige Funktionen zu besetzen.
Der Gemeinderat hat Vertreter in verschiedenste Verbände und überregional agierende Gremien zu entsenden.
Diese Delegierten haben die Aufgabe, an den Versammlungen der Verbände und überregionalen Gremien teilzunehmen, dort die Interessen der Gemeinde zu vertreten und dem Gemeinderat zu berichten.