Revision Flächenwidmungsplan
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Gemeinde verpflichtet, den Flächenwidmungsplan alle 10 Jahre einer Überprüfung zu unterziehen (Revision). Dabei sind Planungswünsche der Bevölkerung abzufragen sowie das örtliche Entwicklungskonzept neu zu überarbeiten. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Vorgaben (z.B. Gefahrenzonenplan) überarbeitet werden. Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen sowie Planungsanregungen in der Zeit vom 15.10.2024 bis 31.01.2025 dem Gemeindeamt schriftlich bekannt zu geben. Planungsinteressen, die nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, müssen bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanentwurfes nicht berücksichtigt werden. Das Formular für die Bekanntgabe der Planungsinteressen liegt im Gemeindeamt ab 15.10.2024 auf und ist auch auf der Website der Gemeinde zum Download verfügbar.