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Regenwasserzisternen – Landesförderung

Landes-Förderung Regenwasser Zisternen: Semriach gehört zum Maßnahmengebiet der Landesförderung für Regenwasser Zisternen. Gemäß den Landesförderungsrichtlinien 2024 können Maßnahmen für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke mit einer Pauschalförderung von € 1.000,- pro Zisterne unterstützt werden, sofern mindestens 5 m³ Speichervolumen zur Verfügung stehen. Die Förderung kann ab 1.1.2025 am Gemeindeamt beantragt werden (Marina Sobitsch) und wird ab Oktober 2025 gesammelt ausbezahlt. Es können auch Zisternen, die 2024 errichtet wurden und den Anforderungen entsprechen, eingereicht werden. Die Kosten sind anhand von Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen für Behälter, Material und Einbau nachzuweisen. Kosten für den Umbau von bestehenden Anlagen, Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden. Antrag Förderung

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Klimaticket zum Ausborgen

Mit 1.1.2025 werden von der Marktgemeinde Semriach 2 übertragbare Klimatickets Steiermark angeschafft, die von Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Semriach zu untenstehenden Bedingungen ausgeborgt werden können. Werden die Tickets nicht von Bürger:innen gebucht, können sie auch für Dienstfahrten verwendet werden. Die Gültigkeit der Klimatickets endet automatisch nach einem Jahr. Diese Tickets ermöglichen eine kostenfreie Nutzung von Zügen (S-Bahn, Fernverkehr), Bussen und Straßenbahnen im Verkehrsverbund Steiermark. Voraussetzungen für die Nutzung der Klimatickets: Das Ticket kann für eine maximale Dauer von 5 Tagen gemietet werden. Buchungen laufen über das Bürgerservice (telefonisch, Email). Das Ticket kann maximal 1x pro Monat/Person reserviert werden. Es können je nach Verfügbarkeit auch beide Tickets gleichzeitig reserviert werden. Zwei […]

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Kinderbetreuungsjahr 2025/2026

Wir möchten Sie vorab informieren, dass ab Jänner 2025 die Vormerkung für einen Kinderbetreuungsplatz erstmals über das Kinderportal zu tätigen ist. Die Vormerkphase startet am 10.01.2025 und endet am 28.02.2025. Wie bisher gibt es auch nächstes Jahr wieder einen Infonachmittag am Dienstag, dem 11. Februar 2025 von 13:30 bis 15:30 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde. Eine Anmeldung bzw. Vormerkung im Kinderportal ist jedoch jedenfalls erforderlich. Elterninformation Land Steiermark  

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Aktuelle Ausgabe der Information des Bürgermeisters

Ausgabe 82_2024

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Eröffnung Eislaufplatz

Es freut uns, dass wir ab 7. Dezember 2024 am Schwimmbadgelände wieder eine 450 m2 große Kunsteisfläche anbieten können. Damit alle Eissport-Begeisterten auf ihre Kosten kommen, wurde ein Einteilungsplan erstellt: Dienstags, mittwochs, freitags, samstags und sonntags steht der Eislaufplatz den ganzen Tag für das „öffentliche Eislaufen“ zur Verfügung. An den anderen Tagen ist der Eislaufplatz zu gewissen Zeiten reserviert – das Eislaufen ist zu dieser Zeit nicht möglich: Montags zwischen 14:00 und 18:00 Uhr ist der Eislaufplatz für den Stocksport reserviert – anschließend besteht die Möglichkeit Eishockey zu spielen (öffentlich). Donnerstags ist der Platz ab 17:00 Uhr für die Sportunion Semriach reserviert. Der Eislaufplatz ist täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr […]

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Freie Gemeindewohnungen

Nachstehende Wohnungen werden öffentlich zur Vermietung ausgeschrieben: Am Sonnenhang 1 – 83,60 m² Am Sonnenhang 3 – 59,25 m² Interessierte Personen werden gebeten, ihre Wohnungsbewerbung bis 15. Januar 2025 an das Marktgemeindeamt Semriach zu übermitteln.  

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Landtagswahl 2024

Landtagswahl 2024 – Wahlergebnis in Semriach

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Aktuelle Ausgabe der Information des Bürgermeisters

Ausgabe 79/2024

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Semriach öffnet Türen 2024

Anmeldeformular

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Revision Flächenwidmungsplan

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Gemeinde verpflichtet, den Flächenwidmungsplan alle 10 Jahre einer Überprüfung zu unterziehen (Revision). Dabei sind Planungswünsche der Bevölkerung abzufragen sowie das örtliche Entwicklungskonzept neu zu überarbeiten. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Vorgaben (z.B. Gefahrenzonenplan) überarbeitet werden. Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen sowie Planungsanregungen in der Zeit vom 15.10.2024 bis 31.01.2025 dem Gemeindeamt schriftlich bekannt zu geben. Planungsinteressen, die nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, müssen bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanentwurfes nicht berücksichtigt werden. Das Formular für die Bekanntgabe der Planungsinteressen liegt im Gemeindeamt ab 15.10.2024 auf und ist auch auf […]

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