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Förderungen

 

Zahlreiche Förderprogramme von unterschiedlichen Stellen für unterschiedliche Zielpersonen tragen zu einer breiten Verwirrung bei. Mit einer einfach gestalteten Übersicht ist es für Gemeinden und BürgerInnen möglich, für geplante Investitionen im Bereich Energie und Energieeffizienz die richtige Fördermöglichkeit schnell zu finden.

Unsere Übersicht stellt eine Auswahl der aktuellen Fördermöglichkeiten dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

e5 Förderprogramme 2025

Klimaticket:

In der Sitzung vom 14. Dezember 2023, wurde vom Gemeinderat die Förderung des Klimatickets beschlossen. Gefördert wird das Österreich-Ticket und das Steiermark-Ticket (übertragbar und nicht übertragbar) mit jeweils € 100,– sowie das Senioren- und Jugend-Ticket mit € 50,–.

Mit 01.01.2025 werden zwei übertragbare „Klimatickets Steiermark “ von der Marktgemeinde Semriach angeschafft, die von Bürger:nnen mit Hauptwohnsitz in Semriach ausgeborgt werden können. Diese Tickets ermöglichen eine kostenfreie Nutzung von Zügen (S-Bahn, Fernverkehr), Bussen und Straßenbahnen im Verkehrsverbund Steiermark.

Voraussetzungen für die Nutzung der Klimatickets:

  • Das Ticket kann für eine maximale Dauer von 5 Tagen gemietet werden. Buchungen laufen über das Bürgerservice (telefonisch, Email).
  • Das Ticket kann maximal 1x pro Monat/Person reserviert werden.
  • Es können je nach Verfügbarkeit auch beide Tickets gleichzeitig reserviert werden.
  • Zwei Kinder unter 6 Jahren fahren gratis mit. Alle im Steirischen Familienpass „Zwei und Mehr“ eingetragenen Kinder bis zum 15. Geburtstag fahren gratis.
  • Bei Abholung des Tickets ist eine Kaution von € 50,- / Ticket bzw. ein gültiger Lichtbildausweis zu hinterlegen.
  • Für den Fall einer verspäteten Rückgabe ist eine Pönale in der Höhe von EUR 50,00 pro Tag zu entrichten.
  • Für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung des Klimatickets ist eine Ersatzzahlung in Höhe von EUR 606,00 je Ticket zu leisten (dieser Betrag entspricht dem Neukaufpreis des Tickets und wird für die Ersatzanschaffung verwendet).

Solarförderung:

Die Marktgemeinde Semriach fördert Solaranlagen mit € 30,–/m2 – Obergrenze 15 m2.

Photovoltaikanlagen:

Mit Wirksamkeit vom 01.01.2024 wird für Photovoltaikanlagen eine Förderung von €  100,00/kwp bis max. €  500,00 gewährt.

Für die Förderung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ansuchen
  • Rechnungen
  • Einzahlungsbelege
  • Fertigstellungsanzeige über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme
  • Foto der Anlage
  • Bankverbindung

Stromspeicher

Die Marktgemeinde Semriach fördert Stromspeicher mit einer Kapazität von mind. 0,5 kWh/kWp installierter PV-Leistung mit € 50,00/kWh (Obergrenze 10 kWh).

Heizungsumstellung

Die Marktgemeinde Semriach fördert eine Heizungsumstellung von fossilen Energieträgern (Koks, Gas,…) auf Alternativenergie mit € 200,–.

E-Bike und Faltrad-Förderung

Der Ankauf eines E-Bikes wird mit € 100,– gefördert und ein Faltrad mit € 50,–

Natur im Garten

Die Marktgemeinde Semriach Semriach fördert die Ausstellung der “Natur im Garten” Plakette (inkl. Beratung) mit 50 %

 

Landes-Förderung Regenwasser Zisternen:

Semriach gehört zum Maßnahmengebiet der Landesförderung für Regenwasser Zisternen. Gemäß den Landesförderungsrichtlinien 2024 können Maßnahmen für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke mit einer Pauschalförderung von € 1.000,- pro Zisterne unterstützt werden, sofern mindestens 5 m³ Speichervolumen zur Verfügung stehen.

Die Förderung kann ab 1.1.2025 am Gemeindeamt beantragt werden (Marina Sobitsch) und wird ab Oktober 2025 gesammelt ausbezahlt. Es können auch Zisternen, die 2024 errichtet wurden und den Anforderungen entsprechen, eingereicht werden.

Die Kosten sind anhand von Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen für Behälter, Material und Einbau nachzuweisen. Kosten für den Umbau von bestehenden Anlagen, Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.

Antrag Förderung

 

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