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Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe

Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe

Die Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe wurde am 28.06.2022 laut kundgemachten Landesgesetzblatt Nr. 46/2022 erlassen. Gleichzeitig wurde die Steiermärkische Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabe sowie das Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992 geändert.

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Auskünfte:
Katharina Vögl, Tel. 03127/80980-19