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Fundamt

Was verloren? – Wir haben´s vielleicht!

Das Fundamt befindet sich im Bürgerservicebüro der  Marktgemeinde Semriach. Haben Sie etwas gefunden, das an Wert besitzt, sind Sie verpflichtet, dies beim Fundamt abzugeben.

Haben Sie Ausweise, Buskarten, Bankomat- oder Kreditkarten verloren, erhalten Sie beim Bürgerservice der Marktgemeinde Semriach eine Verlustbestätigung. Bei Verlust von Kleidungsstücken, Schlüsseln, Uhren, Schmuck oder ähnlichem ist eine genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes wichtig, um Ihnen eine Auskunft über einen eventuellen Fund zu geben.

Finderlohn

Der Finderlohn ist privatrechtlich gegenüber den Verlustträger/innen geltend zu machen.

Die Höhe des Finderlohnes beträgt:

  • Bei verlorenen Sachen zehn Prozent des gemeinen Wertes
  • Bei vergessenen Sachen fünf Prozent

Übersteigt der Wert jedoch 2.000 Euro so halbieren sich die Prozentsätze.

Als verloren gelten bewegliche, in niemandes Gewahrsam stehende Sachen, die ohne den Willen der Inhaber/innen aus ihrer Gewalt gekommen sind (z.B. ein auf dem Gehsteig liegender Schlüssel).

Als vergessen gelten bewegliche Sachen, die ohne den Willen der Inhaber/innen an einem fremden, unter der Aufsicht eines anderen stehenden Ort zurückgelassen worden und dadurch in fremde Gewahrsame gekommen sind (z.B. Geldbörse in Verkehrsmitteln, Lokalitäten, etc.).

Wird eine Fundsache nicht innerhalb eines Jahres von den Verlustträger/innen beansprucht, so erwerben die Finder/innen das Eigentum an dem Fundgegenstand – ein Verzicht ist möglich.

 

Auskünfte:
Martin Harkamp, Tel. 03127/80980-17
Katharina Vögl, Tel. 03127/80980-19

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