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Raumordnung

Die Raumordnung dient der planmäßig vorausschauenden Gestaltung des Lebensraums im Interesse des Gemeindewohles. Sie soll die nachhaltige und bestmögliche Nutzung unserer Umwelt gewährleisten und dabei unter anderem die natürlichen Gegebenheiten, den Umweltschutz und die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen.

Jede Gemeinde muss mittels Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufstellen, um die Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet zu erfüllen.
Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Das gesamte Gemeindegebiet wird räumlich gegliedert und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Auch die Ziele und Festlegungen der überörtlichen Raumordnung müssen im Flächenwidmungsplan ersichtlich sein.

Folgende Nutzungsarten sind im Plan vorzusehen:

  • Bauland (Flächen mit zusammenhängender Siedlungsstruktur und Nutzungsart)
  • Verkehrsflächen
  • Freiland

Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem Wortlaut mit den folgenden planlichen Darstellungen:

  • Flächenwidmungsplan
  • Bebauungsplanzonierungsplan
  • allfällige Ergänzungspläne

Widmung eines Grundstücks

Wenn Sie sich über die Lage und Widmung eines Grundstücks informieren möchten, können Sie dies im Digitalen Atlas Steiermark unter Planung & Kataster tun. Sie erhalten natürlich auch im Bauamt der Marktgemeinde Semriach die entsprechenden Auskünfte. Tel.: 03127 80 9 80 – 11.
Eine rechtsverbindliche Widmungs-Bestätigung erhalten Sie ebenfalls im Bauamt. Bitte beachten Sie, dass für diese Bestätigung Gebühren zu entrichten sind.

Umwidmung von Grundstücken

Ob ein Grundstück in Bauland umgewidmet werden kann, ist durch eine raumordnungsfachliche Prüfung abzuklären. Fragen richten Sie bitte an das Bauamt der Marktgemeinde Semriach.

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