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Eheschließung

erforderliche Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei AusländerInnnen Reisepass, usw.)
  • Nachweis des Wohnsitzes
  • Nachweis über den akademischen Grad bzw. der Standesbezeichnung
  • Heiratsurkunden aller Vorehen (falls zutreffend)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung, Sterbeurkunde (falls zutreffend)
  • Ausländische Verlobte: Bestätigung der Ehefähigkeit
  • Fremdsprachige Urkunden, die nicht international oder in deutscher Sprache abgefasst sind,
    müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden
  • In bestimmten Fällen ist außerdem eine diplomatische Beglaubigung und eine Apostille notwendig.
  • Bei gemeinsamen vorehelichen Kindern – Geburtsurkunden der Kinderminderjährige Verlobte – Gerichtsbeschluss über die Ehemündigkeitserklärung und Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Konventionsflüchtlinge – zusätzlich den Konventionspass

 

Auskünfte:
AR Alfred Rumpl, Tel. 03127/80980-14

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