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GUSTmobil

GÜNSTIG ANS ZIEL
bringt uns immer GUSTmobil

WAS IST GUSTmobil?

GUSTmobil ist ein Sammeltaxi und bringt Sie in 26 Gemeinden in Graz-Umgebung flexibel und kostengünstig an Ihr Ziel. Es verkehrt nach Bedarf zwischen 1.800 Haltepunkten und ermöglicht Anbindung und Umstieg auf Bus und Bahn.

Ob zur nächsten Öffi-Haltestelle, zum Arzt, zur Apotheke, zum Einkaufen oder einfach ins Kaffeehaus – mit GUSTmobil kommen Sie jetzt ganz einfach an Ihr Ziel – und das ohne eigenes Auto.

SO FUNKTIONIERT´S

  1. BUCHEN
    Bestellen Sie Ihre Fahrt bitte immer rechtzeitig. Buchen Sie unter:
  • 0123 500 44 11 oder auf
  • istmobil.at oder via
  • ISTmobil-App
  1. ZEIT UND ORT VEREINBAREN
    Geben Sie Ihren Namen, Anzahl der Fahrtgäste, gewünschte Abfahrtszeit sowie Startpunkt und Ziel Ihrer Fahrt bekannt. Wir suchen für Sie die bestmögliche Verbindung.
  2. ANKOMMEN
    An Ihrem Ziel bezahlen Sie in bar oder per mobilCard.

 

WAS KOSTET GUSTmobil?

MIT ÖFFI-TICKET NOCH GÜNSTIGER
Für Besitzer:innen von Jahren- und Halbjahreskarten sowie KlimaTickets und Top-Tickets ist GUSTmobil noch günstiger. Einfach mit der mobilCard beim Kundenservice aktivieren und zum halben Preis fahren.

BETRIEBSZEITEN

  • Montag bis Donnerstag: 6 bis 20 Uhr
  • Freitag: 6 bis 23 Uhr
  • Samstag: 7 bis 23 Uhr
  • Sonn- und Feiertag: 7 bis 20 Uhr

 

DAS IST DIE mobilCard
Mit der kostenlosen mobilCard können Sie:

  • Daueraufträge für regelmäßige Fahrten einrichten
  • Buchungen online über Ihren Kundenzugang verwalten
  • Hausabholungen bei eingeschränkter Mobilität beantragen
  • Bargeldlos mit GUSTmobil fahren und am Monatsende per SEPA-Lastschrift abrechnen
  • Ihr Öffi-Ticket im System hinterlegen und bei GUSTmobil zum halben Preis fahren

 

HIER gleich das mobilCard-Formular herunterladen.

HIER finden Sie weitere Informationen und laufende Neuerungen zum GUSTmobil.

 

GUSTmobil ist ein Projekt des Steirischen Zentralraums, welches aus Mitteln des Verkehrsressorts des Landes Steiermark gefördert sowie aus Regionsmitteln des Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes unterstützt wird.

 

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